Page 27 - Gaudamenzeitung 2017
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     MITTELFRÄNKISCHER SCHÜTZENBUND
                                      Bezirksverband im Bayerischen Sportschützenbund e.V.
                               Bezirksdamenleitung:   Brigitte Loy-Hanke, Hörlbach 46, 91792 Ellingen
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               Termin:       Der Bezirks-Endkampf mit anschl. Siegerehrung findet statt
                             am Sonntag, den 18. November 2018 um 09:30 Uhr
                             bei VfL und KK Sport Veitsbronn, Tuchenbacher Straße 6, 90587 Veitsbronn / Gau Fürth.
                             Die qualifizierten Schützinnen werden zeitnah durch die Bezirksdamenleitung eingeladen.
                2.  Durchführung
                     Der Wettbewerb wird als Einzelwettbewerb durchgeführt (keine Mannschaftswertung).
                     Geschossen wird nach der Sportordnung des DSB.
                     Die Wettkampfleitung auf Gau-Ebene obliegt der Gaudamenleitung oder Gaudamenvertreter. Da die
                     Durchgänge an mehreren Schießständen in Gruppen stattfinden können, muss für jeden Ort eine
                     Wettkampfleitung  benannt werden. Diese muss die Ergebnisse unmittelbar nach Wettkampf – innerhalb
                     von 48 Stunden – an die Gaudamenleitung oder Gaudamenvertreter weiterleiten.
                     Die Wettkampfleitung stellt die Streifen/Scheiben zur Verfügung und wertet die geschossenen Scheiben
                     mittels Auswertemaschine (falls nicht elektronisch) aus.
                     Bei triftigem Grund kann von der Gaudamenleitung oder Gaudamenvertreter der Wettkampftermin
                     verschoben werden.
                     Wird eine Schützin am Ranglisten-Wettkampftag zu Veranstaltungen des Gaues, des Bezirks oder des
                     Landesverbands einberufen, darf sie diesen Wettkampf vorschießen. Der Vorschießtermin und der Schießort
                     ist mit der Gaudamenleitung oder Gaudamenvertreter abzustimmen. Rundenwettkampfergebnis, welches
                     evtl. an dem selben Tag geschossen wird, kann in diesem Fall übernommen werden.
                     Nach jedem Durchgang erstellt die Gaudamenleitung oder Gaudamenvertreter eine Gau-Rangliste. Diese
                     sollte beim nächsten Durchgang (Schießort) aushängen; zusätzlich sollte dies im Internet und der Presse
                     veröffentlicht werden.
                     Die Wettkampfleitung auf Bezirksebene obliegt der Bezirksdamenleitung. Sie lädt für den Bezirks-Endkampf
                     ein und führt diesen Endkampf und die Siegerehrung durch.
                     Die Bezirksdamenleitung wird eine LG- und LP-Gesamtrangliste (getrennt) erstellen und zusammen mit der
                     Siegerliste des Endkampfes an die Gaudamenleiterinnen verteilen.
                3.  Preise
                   Die Siegerin der Rangliste je Disziplin erhält den „Edith-Walter Wanderpokal“.
                   Die Schützinnen der Plätze 1 bis 3 je Disziplin erhalten Erinnerungsgeschenke nebst Siegerurkunden.
                4.  Kampfgericht
                     Über Einsprüche – schriftlich einzureichen – entscheidet das zuständige Kampfgericht.
                     Einspruchsgebühr beträgt 20,-- Euro.
               Mit besten Schützengrüßen
               Ihre Bezirksdamenleitung
               (Brigitte Loy-Hanke)                              Kopie an:  BDL, GDL, BV, GSM, GSpoL, BSSB





