Page 10 - Gaudamenzeitung 2017
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Sicherheitsblatt für alle Schießwettbewerbe


                           des Mittelfränkischen Schützenbundes

                                   Gültig ab dem Sportjahr 2018





                                                     Grundsatz:
                             Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und
                           daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten.



         Bitte beachten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufes unbedingt folgende Punkte.

         Gültig für alle Waffen


             •   Waffen dürfen nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen)
                 transportiert werden.

             •   Sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aus- bzw. eingepackt werden.

             •   Waffen dürfen erst nach Beendigung eines Wettkampfes/Durchganges eingepackt werden.
             •   Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche alleine verantwortlich. Druckluftkartuschen mit

                 abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.


         Feuerwaffen


         Alle Feuerwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für
         den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
         Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt.



         Druckluftwaffen

         Alle Druckluftwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen
         für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.


         Die Sicherheitskennung muß einen sichtbaren Überstand an der Lademulde und an der Mündung
         (Sicherheitsschnur) aufweisen. Alternativ darf eine zugelassene Mündungsabdeckung verwendet
         werden.
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